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Wenn der Ton teuer wird

Abmahnungen wegen Musik-Kurzvideos

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Immer mehr Unternehmen bewerben ihre Angebote mit Kurzvideos auf Plattformen wie Instagram oder TikTok – oft mit Musik, aber ohne Lizenz.

Ein aktueller niederösterreichischer Fall zeigt die Folgen. Ein EPU wurde mit 40.000 Euro abgemahnt, weil er Musik in einem Instagram-Video ohne Rechte verwendet hatte.  Musik aus den Plattform-Bibliotheken ist meist nur für private Zwecke erlaubt. Für geschäftliche Inhalte gilt: Nur lizenzfreie Musik oder rechtmäßig erworbene Lizenzen sind zulässig – auch bei kurzen Clips. Die oft zitierte „15-Sekunden-Regel“ ist ein Irrtum. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte seine Inhalte prüfen und gegebenenfalls überarbeiten.

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